Kroneneinkürzung

Eine Kroneneinkürzung bedeutet für den Baum immer einen Verlust von lebenswichtiger Blattmasse und kann daher in vielen Fällen nur als Sondermaßnahme durchgeführt werden.
Zum Einsatz kann sie kommen:

– Wenn ein Altbaum aufgrund starker Schäden, z.B. durch fortgeschrittenen Befall holzzersetzender Pilze, nicht mehr stand- oder bruchsicher ist und trotzdem erhalten werden soll. Hierbei ist der arttypische Habitus mit seinen Verzweigungshierachien durch Ableitungsschnitte möglichst beizubehalten. Mit einer gut ausgewogenen Einkürzung wird die Windlast der Krone reduziert und damit die Bruch- oder Wurfgefahr des Baumes herabgesetzt. Eine stärke Einkürzung (mehr als 25%) kann aus nur Natur- und Artenschutzgründen erfolgen.
– Wenn ein alternder Baum obere Kronenbereiche aufgibt und beginnt eine Sekundärkrone im Kroneninneren zu bilden, kann durch etappenweises Rückschneiden Neuaustriebe gefördert werden. Ziel ist eine verkehrssichere Kronenhöhe/ -größe herzustellen, die dem Baum ein längeres Leben garantieren soll.
– Wenn ein junger Baum rechtzeitig in seiner Ausdehnung begrenzt werden soll, um ein späteres Fällen aufgrund seiner Größe zu vermeiden. Wir empfehlen mit der Erziehung früh im Baumalter zu beginnen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die stärkere Verletzungen an ausgewachsenen Bäumen nachsichziehen würden.

Eine Kronenteileinkürzung wird meist vorgenommen, um ein Baum an sein Umfeld anzupassen. So werden z.B. Fassaden, Dächer oder Laternen freigeschnitten.
Eigentümer*innen vonBäumen, die in den Raum von öffentlichen Straßen und Gehwegen ragen, sollten diese Verkehrsräume von den Ästen der Bäume freihalten, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen. In der Regel sollte über Gehwegen eine Höhe von mind. 2,50 m und über Straßen ein Höhe von 4,50 m regelmäßig freigeschnitten werden.

Wichtig: Bäume reagieren sehr unterschiedlich auf Einkürzungen. Falsch ausgeführt, können sie große Schäden am Baum anrichten und ein frühzeitiges Absterben herbeiführen bzw. die Bruchgefahr von Ästen und die Kippgefahr durch Einfäulungen erhöhen.  Bei einer Einkürzung ist daher unbedingt das Baumalter, der Gesundheitszustand und die artspezifische Wundreaktion des Baumes zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gern, inwieweit wir ihren Baum einkürzen können. 

Eine Einkürzung ist nicht zu verwechseln mit einer unnötigen Kappung von Bäumen! Denn ein Absetzen der kompletten Krone ohne Rückschnitt auf Versorgungsast und ohne Rücksicht auf physiologische Erfordernisse und Habitus ist eine baumzerstörende Maßnahme und stellt nach Richtlinien der ZTV-Baumpflege eine nicht fachgereche Lösung dar. Solch  große Wunden und das Fehlen Blattwerks führen zwangsläufig dazu, dass der Baum an Vitalität verliert und krank wird. Durch die Wunden kommen holzzersetzende Pilze in den Stamm, die zu Fäulen und Morschungen führen, die letztendlich eine Fällung des Baumes notwendig machen.