Kronenpflege

Sind kranke, absterbende, gebrochene oder tote Äste in der Baumkrone zu erkennen, sollten diese entfernt werden, damit sie nicht herunterfallen und für Passant*innen oder Fahrzeuge zur Gefahr werden. Eigentümer*innen und öffentliche Einrichtungen sind für die regelmäßige Entfernung von bruchgefährdeten Ästen verantwortlich. Sie kommen so der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nach.

Ungepflegte Bäume führen häufig zu Fehlentwicklungen, welche die Bruchsicherheit der Äste und Standfestigkeit des gesamten Baumes, also die Verkehrssicherheit beeinträchtigen können. Ein regelmäßiger, fachgerechter Schnitt beugt dieser ungünstigen Entwicklung vor und lässt den Baum sicher und vital ein hohes Alter erreichen. Der Pflegeaufwand wird im fortschreitenden Alter des Baumes insgesamt weniger, wenn schon beim Jungbaum mit Korrekturen der Baumkrone angefangen wird. Eine regelmäßige Jungbaumpflege verhindert zudem späterere stärkere Eingriffe am Altbaum, die den Baum sehr schädigen können.

Ist ein Baum alt und vergreist, zeigt nur wenig Neuaustrieb und viele tote Astpartien, kann eine fachgerechte Auslichtung und Einkürzung absterbender Kronenteile helfen den Baum zu revitalisieren und eine neue Krone zu entwickeln. Damit kann sich die Lebensspanne des Baumes unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit deutlich verlängern.

Der Regenerationschnitt kann auch bei ehemals nicht fachgerecht geschnittenen („gekappten“) Bäumen mit unkontrolliertem Neuaustrieb angewendet werden, um ihn wieder in eine annähernd arttypische und sichere Kronenstruktur zu bringen. Denn diese Bäume neigen dazu lange Triebe an den Kappstellen auszubilden, die um die „Wette“ wachsen. Unbehandelt können diese Reiterate zu bruchgefährdeten Ständern werden.