Baumfällung

Baumfällung

Risikoarme Fällung mit Einsatz geeigneter Technik

Eine Baumfällung sollte immer die letzte Lösung sein. Oft gibt es Möglichkeiten einem Baum noch Lebensjahre zu schenken. Besonders ältere Bäume bieten zahlreichen, oft selten gewordenen Tierarten Lebensraum und Nahrungsquelle und sind daher sehr wertvoll in unserer schon stark ausgeräumten Landschaft.
Ist ein Baum aber bereits abgestorben oder massiv geschädigt und droht zu brechen oder zu kippen, sollte er am besten gefällt werden. Hierbei sind kommunale Baumschutzsatzungen, das Bundesnaturschutzgesetz und die erlaubten Fällzeiten zu einzuhalten.

In vielen Städten und Gemeinden stehen bestimmte Bäume unter einer Baumschutzsatzung. Dann wird für eine Baumfällung eine Genehmigung benötigt.
Auch ohne Baumschutzsatzung ist eine Genehmigung bei der Naturschutzbehörde erforderlich, wenn sich in den Bäumen Lebensstätten wild lebender Tierarten befinden. Ebenso, wenn eine Fällung ausserhalb des erlaubten Zeitraums (Oktober bis Februar) unumgänglich ist. In diesen Fällen wird eine artenschutzfachliche Prüfung durch eine Fachperson vor einem Eingriff gefordert.

Schwer erreichbare Bäume ohne ausreichendem Fallraum werden mit der Seilklettertechnik stückweise abgetragen.

Stamm- und Aststücke werden hierbei mit einem System aus Rollen und Seilen kontrolliert zu Boden gebracht. So können auch schwierige Fällungen an Bäumen in der Nähe von Gebäuden oder Stromleitungen durchgeführt werden.

Die Seilklettertechnik ist baum- und bodenschonend und ermöglicht präzises Arbeiten in der Baumkrone. Mit ihr können Bäume in schwierigen Lagen erreicht werden. Die Ausbildung Seilklettertechnik Stufe-B ist für einen fachgerechten Umgang mit der Kettensäge und Riggingtechniken im Baum Vorraussetzung.
In Fällen, wo aufgrund der vorherigen Gefahrenbeurteilung oder Arbeits-Effektivität eine Arbeitsbühne sinnvoller ist, kommt diese – gemietet auch zum Einsatz.

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