Baumpflege

Bei uns steht der Baum und sein Umfeld im Mittelpunkt

Alle Maßnahmen unserer Baumpflege folgen dem Ziel gesunde, bruch- und standsichere und damit verkehrssichere Bäume mit einer langen Lebenserwartung zu erhalten. Von der Baumkontrolle, Baumschnitt bis zur Baumfällung erledigen wir alle Arbeiten baum- und fachgerecht mit allen nötigen Zertifikaten.
Die Aktivität des Baumes im Jahresverlauf, seine Wuchskraft und Lebensphase, sowie sein Vermögen auf Verletzungen zu reagieren bilden die Grundlage für die Planung von Arbeiten am Baum.

Baumpflege nach ZTV-Richtlinien

Für gesunde, stand- und bruchsichere Bäume mit langer Lebenserwartung.

In den ersten Standjahren nach der Pflanzung bekommt der Jungbaum regelmäßig alle 2-3 Jahre einen Erziehungsschnitt um Fehlentwicklungen in der Krone vorzubeugen. Der Pflegeaufwand wird im fortschreitenden Alter des Baumes dadruch insgesamt weniger, wenn schon beim Jungbaum mit Korrekturen der Baumkrone angefangen wird. Eine regelmäßige Jungbaumpflege verhindert zudem stärkere Eingriffe am Altbaum, die den Baum sehr schädigen können.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind tote Äste ab einem Astdurchmesser von 3-5 cm (lt. ZTV-Baumpflege) aus der Baumkrone zu entfernen, um Schäden durch herabfallende Äste zu vermeiden.
Statisch sichere, d.h. bruchsichere Totäste mit Durchmessern ab 10 cm können eingezukürzt im Baum gelassen werden, um aktiven Naturschutz zu betreiben. Totholz bildet wichtige Nahrungsquellen und Lebensraum für Vögel, Säuger und Insekten. In unserer ausgeräumten (Stadt-) Landschaft ein immer seltener werdende Lebensgrundlage.
Eine Kronepflege geht über das Entfernen von Totholz hinaus. Hierbei werden bspw. vorbeugend kranke, sich reibende Äste aus der Baumkrone geschnitten, um Fehlentwicklungen und herunterbrechende Äste zu vermeiden. Eine Auslichtung im Feinastbereich kann die Revitalisierung des greisen Baumes unterstützen und die Lebensspanne verlängern.
Die Kronenpflege ehemals nicht fachgerecht eingekürzter, -> gekappter Bäume mit unkontrolliert wachsenden Ästen, soll durch Schnitt einen annähernd ursprünglichen Habitus erreichen und die Bruchgefahr der langen Ständeräste an den -> faulen Kappstellen minimieren.

Die Einkürzung der Krone (schon ab 10 %) bedeutet für den Baum immer einen Verlust von lebenswichtiger Blattmasse und kann daher in vielen Fällen nur als Sondermaßnahme durchgeführt werden.
Zum Einsatz kann sie kommen:
o Wenn ein junger Baum rechtzeitig in seiner Ausdehnung begrenzt werden soll, um ein späteres Fällen aufgrund seiner Größe zu vermeiden. Wir empfehlen mit der Erziehung früh im Baumalter zu beginnen, um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die stärkere Verletzungen an ausgewachsenen Bäumen nachsichziehen würden.
o Wenn ein alternder Baum obere Kronenbereiche aufgibt und beginnt eine Sekundärkrone im Kroneninneren zu bilden, kann durch etappenweises Rückschneiden Neuaustriebe gefördert werden. Ziel ist eine verkehrssichere Kronenhöhe/ -größe herzustellen, die dem Baum ein längeres Leben garantieren soll.
o Wenn ein Altbaum aufgrund starker Schäden, z.B. durch fortgeschrittenen Befall holzzersetzender Pilze, nicht mehr stand- oder bruchsicher ist und trotzdem erhalten werden soll. Hierbei ist der arttypische Habitus mit seinen Verzweigungshierachien durch Ableitungsschnitte möglichst beizubehalten. Mit einer gut ausgewogenen Einkürzung wird die Windlast der Krone reduziert und damit die Bruch- oder Wurfgefahr des Baumes herabgesetzt. Eine starke Einkürzung, auch Kronensicherungsschnitt genannt, kann nur aus Natur- und Artenschutzgründen erfolgen. 

Ein Entlastungsschnitt von einzelnen Kronenteilen oder Ästen kommt zum Einsatz, wenn diese bruchgefährdet sind.

-> Kronensicherungen kommen zum Einsatz bei bruchgefährdeten Ästen oder Stämmlingen und bedenklichen Druckzwieseln, wenn keine Schnittmaßnahmen zur Bruchsicherheit beitragen können. Dafür stehen dynamische oder statische Systeme zur Verfügung.

Ein Lichtraumprofilschnitt wird vorgenommen, um den öffentlichen Verkehrsraum frei zu halten oder um den Baum an sein Umfeld anzupassen. In Deutschland gilt 4,5 m über Straßen und 2,50 m über Geh- und Fahrradwegen. Fassaden, Dächer oder Laternen werden durch einen Profilschnitt freigeschnitten.

Besonders alte Bäume sind Lebensraum und Nahrungsquelle für oft schon selten gewordene Lebewesen. Sie sind meist von besonderem historischen und ästhetischen Wert. Die Altbaumpflege und-sanierung umfasst meist langfristige Pflegekonzepte, die den alten Baum noch möglichst lang erhalten soll und ihn in Würde sterben lässt.

Bei allen Eingriffen in den Baum wird der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz -> (§ 39 BNatSchG und § 44 BNatSchG ) berücksichtigt. Bei Vorliegen von Habitatstrukturen für wildlebendeTiere an und im Baum wird geprüft, ob Lebensstätten und ihre Tiere durch die Pflegemaßnahme beeinträchtigt werden könnten. Wo nötig wird entsprechend vorsichtig vorgegangen oder z.B. die Arbeit in eine günstigere Zeit gelegt.
Leichte Form- und Pflegeschnitte das ganze Jahr über erlaubt. Stärkere Eingriffe  nur in der „vogelbrutfreien“ Zeitz in den Monaten Oktober bis Ende Februar.
Ausgenommen sind hierbei Bäume, die aufgrund ihrer Schäden nicht mehr
verkehrssicher sind und daher  dringender Handlungsbedarf besteht.