Baumschutz auf Baustellen
Baumschutz planen und umsetzen
Wir bieten baumschutzfachliche Baubegleitung bei Bauvorhaben. Wir beraten im Vorfeld zu möglichen Auswirkungen der Bauvorhaben auf den Baum und geben Tipps für den Baumschutz auf der Baustelle. Wir begleiten, dokumentieren und führen Baumschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Schadensbegrenzung durch.
Baumschutz auf Baustellen wird bei Bauvorhaben leider noch zu selten umgesetzt und gern aus Kosten- und Zeitgründen übergangen, obwohl es klare Gesetze, Normen und Richtlinien gibt.
Eine gute Planung vor der Bauphase kann zum einen höhere Kosten für geschädigte Bäume vermeiden. Außerdem kann es zu keinen Bußgeldern wegen nicht genehmigter Eingriffe kommen. Baumschutz lohnt sich bei erhaltenswerten Bäumen sehr oft, da alte (= ökologisch wertvolle) oder besonders ortsprägende Bäume den monetären Wert einer Immobilie steigern.
Bäume sind wichtige Bestandteile von menschlichen Siedlungsräumen einschließlich urbaner Ökosysteme und werden als solche geschützt. Rechtliche Grundlagen für den Schutz von Bäumen sind Gesetze mit unmittelbarer Schutzwirkung. Dazu gehören das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und kommunale Baumschutzsatzungen.
Jegliche Eingriffe in den Baum, die seinen Habitus stark verändern, die zu Beinträchtigung seiner Funktionen und zu Schäden führen, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken können, sind behördlich abzustimmen und zu genehmigen.
Ist ein erhaltenswerter (= erhaltungsfähig und erhaltungswürdig) Baum durch eine Baumaßnahme möglicherweise beeinträchtigt, sind zum Schutz des Baumes im Vorfeld und in der Umsetzung der Baumaßnahme Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen. Wesentliche Normen und Regelwerke dazu sind:
› DIN 1815 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Erdarbeiten (2018),
› DIN 1890 – Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (2014),
› DIN 19639 – Baubegleitender Bodenschutz (2019),
› R SBB – Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen (FGSV 2023),
› ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (FLL 2017)
Grundsätzlich erstreckt sich Baumschutz auf alle Bereiche des Baumes: Krone, Stamm und Wurzelbereich.
› Krone und Stamm sind vor jeglichen mechanischen Schäden (z.B. Quetschungen, Aufreißen von Rinde, Abrechen von Ästen) durch Geräte Fahrzeuge und sonstige Bauvorgänge zu schützen.
› Der Wurzelbereich erstreckt sich per Definition vom Stammfuß bis zum Kronenrand plus allseitig 1,50 m. Er kann jedoch je nach Standorteigenschaften und Baumart stark abweichen.
Eingriffe im Wurzelbereich sind grundsätzlich zu verhindern, dazu zählen insbesondere: Bodenverdichtungen, Baugrundverdichtungen und -verfestigungen, Bodenversiegelung, Erdarbeiten (Bodenabtrag, -transport, -auftrag), Baugruben und Gräben, mechanische Zerstörung von Wurzeln usw.
Schäden in Baumkrone und im Wurzelraum können je nach Ausmaß die Baumgesundheit und die Verkehrssicherheit nachhaltig verschlechtern und sind oft erst nach Jahren erkennbar. Besonders Verletzungen an oder der Verlust von Wurzeln, deren Art und Umfang nach Beendigung einer Bautätigkeit oft nicht mehr nachvollziehbar sind können folgende Auswirkungen haben:
› Beeinträchtigung der Verankerung des Baumes im Boden, was die Standsicherheit herabsetzen kann.
› Erhöhtes Infektionsrisiko durch bodenbürtige Schaderreger, was zu Einfaulungen bis hin zum Stamm führen kann und sowohl die Vitalität als auch die Stand- und Bruchsicherheit gefährdet.
› Einschränkung der Wasser- und Nährstoffaufnahme mit Auswirkungen auf Vitalität und in Folge auf die Stand- und Bruchfestigkeit.
› Schwächung der Baumvitalität erhöht das Risiko eines Schaderregerbefalls.
Diese Schäden können unmittelbare Wirkung auf die Standsicherheit haben (bei Beschädigungen des statisch wichtigen Wurzelraum) oder können über Jahre hinweg zu vermehrter Totholzbildung, Vergreisung bis hin zum Absterben des Baumes führen oder den Baumbruch durch Fäule nach sich ziehen.
Vollständiger Baumschutz wird daher nur erreicht indem ein Baum temporär so gesichert wird, dass er vom Baugeschehen vollständig z.B. durch einen Schutzzaun abgeschirmt wird oder durch beispielsweise eine grabenlose Leitungsverlegung unter dem Wurzelwerk hindurch vor Schäden geschützt wird.
Von Schadensbegrenzung wird gesprochen, wenn in Ausnahmefällen Eingriffe in den Schutzraum des Baumes nicht zu vermeiden sind. Dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die negativen Auswirkungen des Eingriffs abzumildern. Die Art und das Ausmaß der Eingriffe bestimmen dabei die Maßnahmen der Schadensbegrenzung. Hierzu gibt die DIN 18920 Anweisungen. Grundsätzlich ist der größtmögliche Wurzelbereich zu schützen und sollte insbesondere die gesamte offene Bodenfläche umfassen. Die Planung und praktische Umsetzung der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung kann von einer fachkundigen Person baumschutzfachlich begleitet und Schäden dokumentiert werden.
Maßnahmen sind z.B.:
› Stammschutz statt Schutzzaun.
› Wegbinden von Ästen oder Zweigen bzw. Lichtraumprofil herstellen.
› Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag.
› Schutz des Wurzelbereichs bei Erdarbeiten, Aushub von Gräben oder Baugruben unter Einhaltung des Mindestabstandes zum Baum (das Vierfache zum Stammumfang in 1m Stammhöhe) durch z.B. Schonung des Wurzelwerks durch Handarbeit oder Absaugen, Nachbehandlung von geschädigten Wurzeln, Schutz freigelegter Wurzeln vor Austrocknung und Frosteinwirkung, Wurzelvorhang mit Mindestabstand vom Stamm usw.
Bei größeren Erdbewegungen, bei denen es zu Wurzelverlusten kommen könnte, sind zuvor Wurzelsondierungen in den betreffenden Wurzelbereichen vorzunehmen. So kann festgestellt werden wie viele und wie starke Wurzeln vorrausichtlich entfernt werden müssten und mit welchen Folgen für den Baum zu rechnen ist.